Honorare für freischaffende Musiker:innen sind aktuell oft viel zu niedrig - große Teile der Arbeit bleiben unbezahlt, Absicherung ist kaum möglich. Denn zum Berufsalltag gehören weit mehr als Proben und Auftritte. Instrumentales Üben, Buchhaltung, organisatorische Vorbereitung, Raum- und Materialkosten sind »unsichtbare« Tätigkeiten und Aufwendungen, die in individuell verschiedenen Gewichtungen einen signifikanten Teil der Arbeit ausmachen. Diese Anteile sowie die Bildung von Rücklagen werden bisher praktisch nicht vergütet.
Einen fundierten qualitativen und quantitativen Überblick gibt die Informationsseite verschiedener Musikverbände zum „Berliner Modell“, an dem sich auch der Deutsche Musikrat in seinen Empfehlungen orientiert hat (https://hug-musik.de/). Die Gewerkschaft ver.di legt ein anderes Rechenmodell zu Grunde, das jedoch zu ähnlichen Ergebnissen und Tagessätzen von bis zu 700 Euro im Bereich Musik führt (https://www.basishonorare.de/).
Als Landesverband Freie Klassik Niedersachsen e.V., der Interessensvertretung freiberuflich im Bereich Klassik tätiger Musiker:innen in Niedersachsen, sind wir uns der Herausforderungen, die höhere Honorare für alle Seiten bedeuten, bewusst und schließen uns auch hier in unserer Forderung den Bundesverbänden an, die Situation durch schrittweise Anhebung nachhaltig zu verbessern.
Daher fordern wir die Umsetzung einer Honoraruntergrenze von 250 Euro zum Ende des Jahres 2027 zuzüglich Reisekosten für die Mitwirkung im Gottesdienst mit Proben bis maximal 2,5 h am selben Tag für professionelle Musiker:innen in Orchestern und Ensembles. In Hannover und der Region bereits erreichte Honorare zwischen 210 und 250 Euro (Stand Juni 2026) zeigen, dass erste Schritte in diese Richtung möglich sind, und können als Orientierung dienen.
Für Rückfragen und weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Positionspapier als PDF